Airsoft und Recht
15. Juni 2010 von PhilippG

Dieser Artikel soll einige Hinweise zum Thema Airsoft im deutschen (Waffen-)Recht geben. Â Was ist erlaubt? Was darf ich? Was muss ich? Worauf muss ich achten? Diese Fragen sollen hier geklärt werden. Die Informationen hier beziehen sich auf das, im internationalen Vergleich sehr spezielle, deutsche Recht und sind nicht auf andere Länder anwendbar.
Alle Informationen in diesem Artikel sind ohne Gewähr. Ich erhebe auch keinen Anspruch auf vollständigkeit oder rechtliche Korrektheit der hier getätigten Aussagen. Alle Informationen sind nach bestem Wissen zusammengetragen. Dieser Artikel ist also keine Rechtsberatung.
Einordnung
Das deutsche Recht kennt 2 Klassen von Airsofts. Da wären zum Einen diejenigen mit einer Mündungsenergie <0.5 Joule und zum anderen alle darüber liegenden. Der rechtliche Unterschied zwischen diesen beiden Gruppen ist gravierend. Die Unterscheidung ist im übrigen vollkommen unabhängig vom Schussystem (elektrisch / Federdruck / Gas-betrieben)
Airsoft unter 0.5 Joule
Alle Airsofts mit einer Mündungsenergie unter 0.5J gelten nach deutschem Recht als Spielzeug. Zu erkennen sind sie recht einfach, da auf ihnen lediglich das CE-Zeichen aufgeprägt ist. Diese Airsofts sind ab einem Alter von 14 Jahren in Deutschland frei zu erwerben. Sie dürfen zudem von nahezu jedem verkauft werden.
Da diese Airsofts als Spielzeug eingeordnet werden, gibt es keine Einschränkung für ihre Funktion. So sind sowohl halb- als auch vollautomatische Airsoftwaffen erlaubt.
Aufgrund ihrer Ähnlichkeit zu realen Schusswaffen ist auch ein Führen, also das Tragen dieser Airsofts auf nicht befriedetem Besitz verboten. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit da. Ein Transport der Airsofts ist unter den unten genannten Bedingungen möglich.
Airsoft über 0.5 Joule
Alle Airsofts mit einer Mündungsenergie über 0.5 Joule gelten ind Deutschland als so genannte Freie Waffen und fallen unter das Waffengesetz. Viele Luftgewehre und ähnliches fallen ebenfalls in diese Kategorie. Entsprechende Airsofts sind also, laut rechtlicher Definition, Waffen und können auch als solche bezeichnet werden.
Auf ihnen müssen einige Angaben zwingend vorhanden sein. So muss außen sichtbar ein F im Fünfeck, das Zeichen für eine Freie Waffe, sowie der Importeurname und die Kaliberangabe (meist 6mm BB) aufgeprägt sein. Diese Kennzeichnung muss sich auf der Waffe befinden, wenn ihr Sie neu kauft. Auf älteren Waffen muss lediglich das F im Fünfeck zu finden sein.
Technische Besonderheit ist, dass bei allen Airsoft-Waffen dieser Kategorie nur semi-Automatik erlaubt ist. Das Gesetz verbietet eine vollautomatische Schussfunktion.
Das Führen dieser Waffen auf nicht befriedetem Besitz ist, wie bei allen anderen Airsofts auch, verboten. Ein Verstoß stellt mit solch einer freien Waffe jedoch eine Straftat dar und wird ungleich schwerer bestraft als eine Ordnungswidrigkeit. Ein Transport der Airsofts ist unter den unten genannten Bedingungen möglich.
Waffentransport
Diese Transportregeln gelten  für beide Kategorien von Airsofts. Für den Transport gillt, dass sich die Airsoft in einem verschlossenen Behältnis befinden muss, das zudem die Form der Waffe verdeckt. Verschlossenes Behältnis bedeutet, dass die Tasche/Koffer durch ein Schloss oder zumindest einen Kabelbinder zu verschließen ist, sodass eine Entnahme der Waffe nur möglich ist, indem das Schloss ordnungsgemäß geöffnet wird, oder indem das Behältnis unter Zuhilfenahme z.B. eines Messers zerstört wird.
Darüberhinaus sollte klar sein, dass die Airsoft ungeladen und ohne eingelegten Akku verpackt wird. Generell dürfen sich Akkus, Munition und Magazine nicht im selben Fach befinden, wie die Waffe selbst. Sie dürfen in der selben Tasche liegen, jedoch nicht im selben Fach.
Ergänzungen
Tuning / Waffenumbauten / Waffenanbauten
Zum Tuning ist zu sagen, dass alle Arbeiten an Schussrelevanten Teilen nur von Büchsenmachern erledigt werden dürfen und die Waffe danach neu “ge F`t” , also einer neuen behördlichen Prüfung unterzogen werden muss.
Was Waffenanbauten betrifft, so ist zu erwähnen, dass jegliche Anbauteile die ein Ziel anstrahlen nach deutschem Recht verboten sind. Es sit also nicht erlaubt Taschenlampen / Laser / Nachtsichtgeräte an einer Airsoft gleich welchen Typs zu befestigen.
Waffenkauf im Ausland
Das Kaufen von Waffen im Ausland ist aufgrund des deutschen Rechts nur sehr schwer möglich. Die Problematik liegt darin, dass Waffen in Deutschland die F im Fünfeck-Kennzeichnung haben müssen.  Diese ist im Ausland nicht vorgesehen und muss daher beim Import auf eigene Kosten aufgebracht werden. Zudem ist Deutschland nahezud as einzige Land, dass eine rein Semi-Automatische Funktion von Airsoftwaffen (über 0.5J) vorschreibt und viele Waffen  daher ersteinmal (durch einen büchsenmacher) auf reine Semi-Automatik umgebaut werden müssen.
Wer sich trotzdem an das Thema Waffenimport wagen will, dem sei folgender Artikel ans Herz gelegt:
Wie importiere ich richtig? by 6millimeter.de
Semi- / Vollautomatik
Der Unterschied zwischen Semi- und Vollautomatik ist recht simpel. Semiautomatik bedeutet, dass mit jedem ziehen des Abzugs nur ein Schuss gelöst wird. Vollautomatik bezeichnet jede Schussfunktion bei der mit einem einzigen Ziehen des Abzugs mehrere Schüsse gelöst werden. Auch sogenannte Bursts fallen unter diese Regelung und gelten als Vollautomatik.
Definition befriedeter Besitz
Der Begriff “befriedeter Besitz” bezeichnet im deutschen Gesetz ein speziell abgesichertes Areal und ist Vorraussetzung um auf einem Gelände mit Airsofts hantieren/spielen zu können.
Grundvorraussetzung ist, dass das (schriftliche) Einverständnis des Geländebesitzers vorliegt, man also bei diesem vorher die Erlaubnis eingeholt hat. Darüberhinaus schreibt das Gesetz vor, dass Vorkehrungen getroffen werden müssen, dass Kugeln die Spielzone nicht verlassen und unbeteiligte nicht unwissentlich in die Spielzone hineingelangen können. Wie diese Maßnahmen im konkreten Fall aussehen, sollte man mit den lokalen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) klären. Ein einfacher befriedeter Besitz ist zudem die eigene Wohnung.

